Aufenthaltsabgabe auf Villen, Wohnungen und Unterkünfte im Allgemeinen

Die Aufenthaltsabgabe ist von Personen geschuldet, die nicht in der Gemeinde Pfalzen ansässig sind, sich aber zeitweilig zu touristischen Zwecken in Wohneinheiten auf dem Gemeindegebiet aufhalten.

Weitere Informationen auf www.gvcc.net

Zuständig

DEU