Mit Landesgesetz 16.05.2012, Nr. 9 ist die Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe) eingeführt worden, um die Finanzierungsgrundlage der Tourismusförderung zu sichern und zu stärken.
Die Höhe der Abgabe ist wie folgt festgelegt (Tarife pro Übernachtung und Person), gemäß Gemeinderatsbeschluss Nr. 32 vom 18.12.2024:
Tarif ab 01.01.2025 | Kategorie Beherberungsbetrieb |
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Euro 3,50
| Beherbergungsbetrieb mit einer Einstufung von vier Sternen, vier Sternen "superior" und fünf Sternen
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Euro 3,00
| Beherbergungsbetrieb mit einer Einstufung von drei Sternen und drei Sternen "superior" Beherbergungsbetrieb mit einer Einstufung von fünf Sonnen und fünf Blumen
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Euro 2,50
| alle anderen Beherbergungsbetriebe
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